A bis Z

Von A wie Abschiebung bis Z wie Zwangsumzug.

Hier sollten all diejenigen fündig werden, die kurz und verständlich lesen wollen, welche Position DIE LINKE zu einem ausgewählten Thema einnimmt. Ausarbeitungen zu weiteren Themen folgen kurzfristig:

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Themen zu O

Öffentliche Beschäftigung

Viele Menschen sind länger als ein Jahr erwerbslos. Der größte Teil von ihnen erhält Arbeitslosengeld II. Das bedeutet Armut und Ausgrenzung. Auch bei noch so guter Vermittlung durch die Arbeitsagentur haben viele kaum eine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt. Denn es fehlen mehrere Millionen Arbeitsplätze. Da haben vor allem Erwerbslose das Nachsehen, die aus den verschiedensten Gründen lange Zeit keiner Beschäftigung nachgehen konnten. Zur gleichen Zeit gibt es viele dringende gesellschaftliche Aufgaben, die bisher kaum oder gar nicht erledigt werden. Für die Privatwirtschaft lohnen sie sich nicht, da sie keine Profite versprechen. Hier sind zum Beispiel die Arbeit in Frauenzentren oder Kinderbetreuung rund um die Uhr zu nennen. Auch im ökologischen oder kulturellen Bereich gibt es viele Beschäftigungsmöglichkeiten, die bisher nicht erschlossen sind. Daher muss die öffentliche Hand die Initiative ergreifen. Dies gilt vor allem angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise. Langzeiterwerbslose dürfen nicht noch weiter vom Arbeitsmarkt abgehängt werden.

Öffentlich geförderte Beschäftigung eröffnet die Chance, Langzeiterwerbslosen eine sinnvolle, gesellschaftlich notwendige Tätigkeit anzubieten. Unter den Hartz-Gesetzen ist öffentlich geförderte Beschäftigung allerdings zur massenweisen Einrichtung von Ein-Euro-Jobs verkommen. Sie haben Zwangscharakter und entwürdigen Erwerbslose und bieten für Erwerbslose keine Perspektive.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Ein-Euro-Jobs abgeschafft und stattdessen öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Diese müssen im Gegensatz zur bisherigen Praxis sozialversicherungspflichtig, freiwillig und längerfristig sein. Die Bewilligung soll für drei bis fünf Jahre erfolgen. Die Entlohnung darf nicht unterhalb eines Mindestlohns liegen und sollte sich darüber hinaus an vergleichbaren Tariflöhnen orientieren. Öffentlich geförderte Beschäftigung soll vor Ort von regionalen Beiräten organisiert werden. Dort arbeiten die verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Akteure wie Arbeitsagenturen, Verbände, Kammern oder auch Erwerbsloseninitiativen zusammen. Die Finanzierung kann zu einem großen Teil über die Mittel erfolgen, die bisher für das Arbeitslogengeld II, Unterkunftskosten und Ein-Euro-Jobs verwendet werden.

Öffentlicher Dienst

Wir wollen einen leistungsstarken, bürgerfreundlichen öffentlichen Dienst in Bremen und Bremerhaven und setzen uns ein:

  • gegen jede Einschränkung von demokratischen Rechten am Arbeitsplatz - für Erhalt des vorbildlichen demokratischen Bremischen Personalvertretungsgesetzes und einen passiven Ausbau der Hilfen zur Erziehung;
  • gegen weiteren Personalabbau im öffentlichen Dienst - für offensichtlich notwendige zusätzliche Stellen vor allem im sozialen Bereich (Schulen, KiTas, Betreuung Jugendliche und beim Arbeitsamt);
  • für den Abbau der Ein-Euro und Mini-Jobs zugunsten tariflich bezahlter Stellen;
  • für die Rücknahme von Arbeitszeitverlängerungen<xml></xml>
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