Heute hat der Senat das Bremer Volksbegehren für mehr Krankenhauspersonal für unzulässig erklärt und den Staatsgerichtshof zur weiteren juristischen Aufklärung angerufen. Nach Ansicht des Senats fehle dem Land Bremen die nötige Gesetzgebungskompetenz, um eine landesspezifische Personalbemessung zu regeln.
Peter Erlanson, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, kommentiert die Entscheidung des Senats: „Die Gesundheitssenatorin, Frau Eva Quante-Brandt darf sich nicht einfach mit dieser fadenscheinigen Argumentation hinter einer Entscheidung des Staatsgerichtshofes verstecken. Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn initiierte Pflegepersonalstärkungsgesetz benennt lediglich Untergrenzen bei der Personalausstattung auf besonders kritischen Stationen. Geregelt wird eine Mindestbesetzung. Das Ziel des Volksbegehrens, einer verbindlichen und am Bedarf ausgerichteten Personalbemessung, die Krankenhäuser gegen ihr Gewinnstreben dazu verpflichtet, Personal auch wirklich einzustellen, steht damit nicht im Widerspruch und kann aus unserer Sicht auf Landesebene eingeführt werden. Und wenn Frau Quante-Brandt über die Presse verlautbaren lässt, dass sich die Politik des Senates nicht wirklich von der Stoßrichtung des Volksbegehrens unterscheidet, frage ich mich, wo sie in den letzten Jahren war. Es klingt zwar schön, wenn der Senat ebenfalls der Meinung ist, dass wir mehr Personal in den Krankenhäusern brauchen, es sind aber dieselben Parteien, die durch die Sparkurse in den letzten Jahren zu der Misere, in der wir jetzt sind, beigetragen haben. Damit die Krankenhäuser mehr Personal gewinnen können und sich auch mehr Menschen für den Pflegeberuf entscheiden, müssen die derzeit schlechten Arbeitsbedingungen verbessert werden. Dazu gehört auch eine einheitliche und bedarfsgerechte Personalbemessung.