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Zur Ausübung der Kontrollfunktion des Parlamentes stehen dem Parlament verschiedene Frageformen als umfangreiches Instrumen- tarium zur Verfügung:
1) die Mündliche Anfrage in der Fragestunde vor dem Plenum des Parlaments,
2) die Kleine Anfrage, die innerhalb von fünf Wochen schriftlich beantwortet werden muss,
3) die Große Anfrage, die ebenfalls (innerhalb von fünf Wochen) schriftlich beantwortet werden muss und zum Gegenstand einer Aussprache im Plenum gemacht wird.
Das Fragerecht der Parlamentarier/innen wird auch als lnterpellationsrecht bezeichnet, mit dem jede/r Abgeordnete/r die Möglichkeit hat, eine/n oder mehrere SenatorInnen der Landesregierung, sich bezüglich einer politischen Handlung, einer bestimmten Situation sowie allgemeiner oder spezifischer Aspekte der Regierungspolitik zu rechtfertigen.
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Berichtsbitte der Fraktion DIE LINKE für die städtische Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie: Mehr...
Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Mehr...
Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Mehr...
Berichtsbitte der Fraktion DIE LINKE anlässlich der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22. Juli 2014: Mehr...
Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Mehr...
Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE: Mehr...
Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE: Mehr...
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